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Forschungsfonds der
ORNITHOLOGISCHEN GESELLSCHAFT IN BAYERN e.V. Die ORNITHOLOGISCHE GESELLSCHAFT IN BAYERN e.V. fördert ab 1998 über einen Forschungsfonds die ornithologische Forschung in Bayern. Mit dem Forschungsfonds beabsichtigt die ORNITHOLOGISCHE GESELLSCHAFT IN BAYERN e.V. die ornithologische Freilandforschung in Bayern zu fördern und zu entwickeln. In Ausnahmefällen können auch ornithologische Arbeiten in direkt angrenzenden Gebieten Bayerns gefördert werden, falls die Ergebnisse wichtige Erkenntnisse zur Avifauna Bayerns erwarten lassen. Ehrenamtliche ornithologische Betätigung soll vorrangig berücksichtigt werden, es können jedoch auch Examens-, Diplom- und Doktorarbeiten aus Hochschulen gefördert werden. Besonders förderwürdig sind Arbeiten aus folgenden Bereichen:
Entscheidungsgremium über Förderungen aus dem Forschungsfond ist die vom Vorstand gegründete Forschungskommission. Die Forschungskommission setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei vom Vorstand ernannten Beiratsmitgliedern zusammen. Die Forschungskommission fällt ihre Entscheidungen mehrheitlich, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Voraussetzung für die Prüfung einer Fördermöglichkeit durch die Forschungskommission ist die Vorlage eines schriftlichen Förderungsantrages. Förderungsanträge sollen spätestens drei Monate vor Beginn der geplanten Forschungsarbeiten an den Vorsitzenden der ORNITHOLOGISCHEN GESELLSCHAFT IN BAYERN e.V. oder seinen Stellvertreter gerichtet werden. Mitglieder der Forschungskommission können keine eigenen Förderanträge stellen. Der Förderantrag sollte über folgende Punkte Auskunft geben:
Dem Antrag müssen bereits eventuell nötige Genehmigungen von Dritten für die Durchführung der Arbeit beiliegen. Die Forschungskommission ist zudem berechtigt, die Vergabe der Förderung von Auflagen abhängig zu machen. Eine Liste und Kurzbeschreibung der Projekte, die nach Entscheidungen der Forschungskommission gefördert werden, wird jährlich im AIB veröffentlicht. |