Sie arbeiten an einer wissenschaftlichen Forschungsarbeit mit dem Schwerpunkt Ornithologie?
Gegebenenfalls können wir Sie dabei finanziell unterstützen.
Von der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern e.V. wird der Walter-Wüst-Preis ausgelobt, der mit Mitteln aus dem Walter-Wüst-Fonds ausgestattet wird. Der Preis wird alle zwei Jahre im Rahmen der Bayerischen Ornithologentage vergeben und ist mit bis zu 2000 € dotiert.
–> Die nächste Bewerbungsfrist endet am 01.11.2025! Reichen Sie bis dahin Ihre Bewerbung ein.
Für die Verleihung des Walter-Wüst-Preises gelten folgende Grundsätze:
- Die Verleihung des Preises ist als besondere Anerkennung zu verstehen und wird ausschließlich nach Leistung vergeben. Geschlecht[1], Nationalität oder Studienort des Preistragenden sind dabei unerheblich.
- Mit dem Preis soll wissenschaftlicher Nachwuchs gefördert werden, der in akademischen Abschlussarbeiten (Bachelor, Master, Staatsexamen, Dissertationen) maßgeblich zur Kenntnis der bayerischen Vogelwelt und angrenzender Gebiete oder zu den Grundlagen für deren Schutz beigetragen hat. Auch aus dem Bereich der ehrenamtlichen und außeruniversitären Ornithologie sind Bewerbungen möglich, soweit es sich um Nachwuchskräfte handelt. Bewerbungen aus diesem Bereich müssen sich auf eine Originalarbeit beziehen (keine kurze Mitteilung). Alle Bewerbungen müssen auf Arbeiten beruhen, die in den dem Bewerbungsschluss vorangegangenen zwei Jahren fertiggestellt oder veröffentlicht wurden. Zulässige Sprachen sind Deutsch und Englisch.
- Die Auswahl des Preistragenden erfolgt durch ein Kuratorium. Dieses besteht aus sechs Mitgliedern. Dem Kuratorium gehören an:
- der Vorsitzende der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern e.V.,
- der Schriftleiter des Ornithologischen Anzeigers,
- drei an Hochschulen tätige oder ehemals tätige Personen aus der Ornithologie nahestehenden Fachbereichen bzw. aus entsprechenden außeruniversitären Forschungseinrichtungen; wenn möglich, sind auch angewandte Fachrichtungen zu berücksichtigen.
- eine durch Publikationen zur bayerischen Feldornithologie oder zum Vogelschutz ausgewiesene Person ohne berufliche Bindung an eine akademische Institution.
- Die Mitglieder des Kuratoriums, die keine Vorstandsmitglieder sind, werden vom Vorstand der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern e.V. im Benehmen mit dem Beirat berufen. Beiratsmitglieder sollen bevorzugt berufen werden. Die Berufung erfolgt jeweils über vier Jahre. Wiederberufung ist möglich. Die Mitgliedschaft im Kuratorium ist ehrenamtlich. Den Vorsitz im Kuratorium führt der Vorsitzende der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern e.V. In Absprache mit den anderen Kuratoriumsmitgliedern bestimmt der Vorsitzende einen geschäftsführenden Stellvertreter bzw. Stellvertreterin, die die Einholung und Begutachtung der potenziellen Preisarbeiten organisiert. Derzeit gehören dem Kuratorium an:
- Manfred Siering (Vorsitzender der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern);
- Robert Pfeifer (Schriftleiter des Ornithologischen Anzeigers und Generalsekretär der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern);
- Roland Brandl (Wissenschaftlicher Beirat der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern; geschäftsführender Stellvertreter);
- Franz Bairlein (Wissenschaftlicher Beirat der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern);
- Hans Utschick (Wissenschaftlicher Beirat der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern).
- Bewerbungen müssen elektronisch bis spätestens zum 1. November des Vorjahres der nächsten Ornithologentage eingegangen sein (Wuestpreis@og-bayern.de). Eine Bewerbung ist direkt durch die Absolventen, aber auch durch den Betreuer der Abschlussarbeit möglich. Mitglieder des Kuratoriums und des Beirates sind ebenfalls berechtigt, Abschlussarbeiten, aber auch Arbeiten, die in den vorangegangenen zwei Jahren veröffentlicht wurden, zur Auszeichnung vorzuschlagen. Bewerbungen und Vorschläge sollen neben der Abschlussarbeit bzw. Veröffentlichung auch ein Anschreiben enthalten, das begründet, warum die Abschlussarbeit oder Publikation auszeichnungswürdig erachtet wird. Falls Publikationen mit mehreren Verfassern vorgeschlagen werden bzw. solche sich bewerben, muss begründet werden, welchen Anteil die für den Preis vorgeschlagene Person geleistet hat. Bewerbungen bzw. Vorschläge, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Da die Weiterleitung von älteren Files von Textverarbeitungssystemen problematisch ist, bitten wir die Einreichung im PDF-Format vorzunehmen. Dabei sollten Anschreiben und Abschlussarbeit in einem PDF-File zusammengeführt werden. Das vermeidet den Verlust von Einzeldokumenten.
- Der geschäftsführende Stellvertreter bestätigt den Eingang der Bewerbung bzw. des Vorschlages. Kurz nach Ende der Bewerbungs- bzw. Vorschlagsfrist werden die Bewerbungen an die Kuratoriumsmitglieder weitergeleitet.
- Die Preistragenden werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Kuratoriumsmitglieder bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der geschäftsführende Stellvertreter fertigt über den Verlauf des Verfahrens ein Protokoll an, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen und allen Kuratoriumsmitgliedern zuzustellen ist. Bei Mangel an geeigneten Bewerbungen oder Vorschlägen wird der Preis nicht vergeben. Bei zwei gleichwertigen Arbeiten kann der Preis geteilt werden. Die Mitglieder des Kuratoriums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Entsprechende Anfragen dürfen daher durch diese nicht beantwortet werden.
- Die Preistragenden sollen spätestens zwei Monate vor Beginn der Bayerischen Ornithologentage feststehen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens informiert der Vorsitzende der Ornithologischen Gesellschaft die Preistragenden und lädt sie zur Preisverleihung ein. Der Preis wird vom Vorsitzenden oder einem Vertreter in feierlicher Form verliehen. Die Preistragenden erhalten bei dieser Veranstaltung Gelegenheit, die Ergebnisse einem breiten Publikum in einem etwa 30-minütigen Vortrag vorzustellen. Termin und Ort werden von den Ausrichtern der Bayerischen Ornithologentage festgelegt.
- Die Preistragenden werden im Ornithologischen Anzeiger öffentlich gemacht und mit einer kurzen Laudation gewürdigt. Falls noch nicht erfolgt, ist eine Publikation der gewürdigten Ergebnisse im Ornithologischen Anzeiger erwünscht, aber nicht Voraussetzung für die Zuerkennung des Walter-Wüst-Preises. Dabei müssen die Abschlussarbeiten den Manuskriptrichtlinien des Ornithologischen Anzeigers angepasst werden und unterliegen dem dort üblichen Verfahren der Manuskriptbegutachtung.
- Wird innerhalb von zwei Jahren akademisches Fehlverhalten bei der Erstellung der gewürdigten Arbeit nachgewiesen, kann der Preis durch das Kuratorium mit einfacher Stimmenmehrheit aberkannt werden. Die Aberkennung ist mit einer Rückforderung des Preisgeldes verbunden.
- Bei finanziellen Engpässen des Walter-Wüst-Fonds kann der Vorstand der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern e.V. als Stiftungsverwalter mittels Beschluss und im Benehmen mit dem Beirat den Preis befristet oder dauerhaft einschmelzen. Dafür ist ein Beschluss von Vorstand und Beirat erforderlich.
- Die Statuten für den Walter-Wüst-Preis werden im Ornithologischen Anzeiger veröffentlicht und in einschlägigen deutschen Fachzeitschriften angezeigt.
(Statuten gefasst am 1. Februar 2020)[1] Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text nicht immer konsequent eine genderneutrale Sprache umgesetzt. Bei Benutzung der männlichen Form werden weibliche oder andere Geschlechtsidentitäten ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
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Die Verleihung des Walter-Wüst-Preis 2024 erfolgte an Frau Anne-Cathérine Gutzwiller
für ihre wissenschaftliche Arbeit:
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Intraspecific competition and winter sociality in White-winged snowfinches (Montifringilla nivalis).
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Lesen Sie die Entscheidung des Kuratoriums zur wissenschaftlichen Arbeit von Frau Gutzwiller und die Rückschau zum Vortrag von Frau Gutzwiller vom 09.03.2024.
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Die Verleihung des Walter-Wüst-Preis 2022 erfolgte an Lucas Fäth, B.Sc.,
für seine wissenschaftliche Arbeit „Analyse und ökologische Interpretation von Nistmaterialien in Meisennestern mit bryologischem Schwerpunkt“.
Lesen Sie die Entscheidung des Kuratoriums und Auszüge aus der wissenschaftlichen Arbeit von Fäth.
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Die Verleihung des Walter-Wüst-Preis 2020 erfolgte an Maria Schmidt, B.Sc. und Vera Vollmann, B.Sc.
Die gekürte wissenschaftliche Abschlussarbeit trägt den Titel „Maßnahmenwirksamkeit des Habitat-Managements für bodenbrütende Vogelarten im Alpenvorland“..
Lesen Sie die wissenschaftliche Arbeit von Schmidt und Vollmann.
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Die Verleihung des Walter-Wüst-Preis 2018 erfolgte an Daniel Honold, M.Sc.
Die gekürte wissenschaftliche Abschlussarbeit trägt den Titel „Habitatstrukturanalyse und Siedlungsdichte des Bergpiepers Anthus spinoletta spinoletta in den Allgäuer Hochalpen“..
Lesen Sie die wissenschaftliche Arbeit von Daniel Honold.
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Die Verleihung des Walter-Wüst-Preis 2016 erfolgte an Felix Närmann, B.Sc.
Die gekürte wissenschaftliche Abschlussarbeit trägt den Titel „Mikroklimatische Aspekte im Versteckverhalten des Tannenhähers Nucifraga caryocatactes und die Auswirkungen auf die Regeneration der Arve Pinus cembra“. Lesen Sie die Laudatio an Felix Närmann oder die wissenschaftliche Abschlussarbeit.
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Die Verleihung des Walter-Wüst-Preis 2014 erfolgte an Dr. Andrea Gehrold.
Die Dissertation trägt den Titel “Schwingenmauser und Zugverhalten von Entenvögeln, mit Fokus auf die Schnatterente Anas strepera“. Lesen Sie die Laudatio an Dr. Andrea Gehrold.
Ebenso stellen wir Ihnen einen Auszug der Dissertation zur Verfügung.